AGBs

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Keine Mindestbestellung | Preise für Nachlieferung freibleibend, auch hinsichtlich Porto und Verpackung | Warenrücksendung nur nach Absprache

  1. Für die Verpflichtung aus dem Auftrag ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Bei allen mündlich, telefonisch oder durch Reisende bzw. Vertreter aufgenommenen Bestellungen entsteht eine Lieferverpflichtung für uns erst dann, wenn der betreffende Auftrag schriftlich von uns bestätigt worden ist.
  2. Der Kunde erkennt die von uns empfohlenen Liefereinheiten, die aus Gründen der Rationalisierung im Interesse aller notwendig sind, auch für Nachbestellungen an.
  3. Unsere Lieferfristen oder Termine gelten nur ungefähr, d. h. als Zeiten, bis zu deren Ablauf der Versand voraussichtlich erfolgen kann. Für genaue Einhaltung der Lieferzeit wird keine Verbindlichkeit übernommen.
  4. Ereignisse höherer Gewalt, Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen aller Art, Nichtgestellung von Waren seitens der Spedition, Arbeitseinstellungen usw. berechtigen uns, die eingegangenen Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Eine Verantwortung für die durch etwaige verspätete Ablieferung entstehenden Schäden wird ausdrücklich abgelehnt.
  5. Ausstellungen gegen Stückzahl und Beschaffenheit der Waren müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Sendungen erfolgen. Für Waren, die nachweislich fehlerhaft bzw. nicht den Vorschriften des Käufers entsprechend geliefert wurden, wird gegen frachtfreie Rückgabe Ersatz geleistet. Jede weitere Verbindlichkeit und etwaige Ansprüche auf Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Frachtauslagen und Verzugsstrafen sind ausgeschlossen.
  6. Lieferung porto- und verpackungsfrei ab € 250,01
    Berechnung eines Anteils für Porto und Verpackung netto Warenwert:
    bis € 100,00 von € 7,95,-
    ab € 100,01 bis € 250,00 € ist der Anteil € 2,50.
    Änderungen der Anteilbeträge sowie Erweiterung der Staffel im Laufe des Jahres vorbehalten, wenn das Verpackungsmaterial teurer wird oder sich die Frachtkosten erhöhen. Sonstige Kosten, wie Paketzustellgebühren oder Rollgelder, die dem Käufer entstehen, werden nicht übernommen.
  7. Rückwaren-Regelung: Nur freie Sendungen werden angenommen. Jede Rücksendung muss vor dem Versand an die Firma telefonisch avisiert worden sein.
    A    berechtigte Reklamation, entweder Gutschrift einschließlich Versandkosten-Erstattung oder Ersatz / Umtausch auf Lieferschein mit Gutschrift für Rückversand-Spesen.
    B    falsch bestellt oder falsch geliefert, Waren-Gutschrift ohne Erstattung der Rücksendegebühren.
  8. Das zur Verfügung gestellte Ausstell- und Verkaufsmaterial dient nur zur Aufnahme unserer Artikel, ist unser geistiges Eigentum und darf nicht nachgeahmt werden. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Material jederzeit zurückzunehmen, falls es für andere Erzeugnisse Verwendung finden sollte.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Solingen.
  10. Zahlungsbedingungen: Banklastschrift 3% Skonto, sonst bei Beträgen ab € 50,00 vom Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen 2% Skonto, 30 Tagen netto.
  11. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen.
  12. Bei erheblicher Verschlechterung der geschäftlichen Verhältnisse, insbesondere der Vermögenslage des Käufers oder wenn dieser Vorräte, Außenstände usw. verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, behalten wir uns das Recht vor, Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  13. Lässt es der Käufer bei einer Rechnung bis zum Inkasso-Auftrag kommen, werden alle anderen Forderungen auch sofort fällig. Gleiches gilt, falls uns nach dem Vertragsabschluss von einer Bank oder maßgebenden Auskunftei Mitteilungen zugehen, die Zweifel in Bezug auf Kreditwürdigkeit des Käufers gestatten.
  14. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir als Becker-Solingen nehmen diese Abtretung an. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben als der realisierbare Wert der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  15. Unsere Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich.
  16. Unter Ablehnung aller gegenteiligen Vorschriften liefern wir ausschließlich nach unseren Bedingungen. Der Kunde erklärt sich mit allen Bedingungen bei seiner ersten Auftragserteilung für einverstanden.